Resolution

BI Hau und Holzwiese und Nabu Horb fordern engagierteren Bodenschutz durch Resolution

Der Nabu Horb und die Bürgerinitiative Hau und Holzwiese in Horb-Ahldorf sind Mitzeichner der Resolution und des offenen Briefes des Bundesbündnisses Bodenschutz an die Bundeskanzlerin.

Darin fordern sie, den Flächenschutz endlich auf die politische Agenda zu setzen, die vom Bund selbst gesteckten Ziele schnellstmöglich zu erreichen, die Flächenkreislaufwirtschaft umzusetzen sowie den Betonparagrafen 13b Baugesetzbuch auf keinen Fall wiederzubeleben.

Nabu und BI plagen, wie die ebenfalls im Bündnis vertretenen Umweltverbände, Bauern*Bäuerinnen,  und Bodenexperten*innen und weitere Bürgerinitiativen, die Sorge um den leichtfertigen Umgang mit der endlichen Ressource Boden.  

Für Bauprojekte werden Natur und Landwirtschaft permanent wertvolle Flächen entzogen, die nie wieder den ökologischen Wert zurückbekommen, selbst dann nicht, wenn man sie jemals entsiegeln würde. Die mit diesem Flächenverbrauch einhergehende Versiegelung hat negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Trinkwasserentstehung. Ökologische Funktionen wie Lebensraum, Kohlenstoffsenke und Wasserfilter gehen verloren lt. BUND.

Da der oberste Meter der Erdschicht etwa 5 mal so viel organischen Kohlenstoff wie die gesamte Biomasse auf der Erde speichert, bedeutet Bodenschutz gleich Klimaschutz.

Die aktuelle Krise macht es noch deutlicher wie existenziell wichtig die Sicherstellung regionaler Versorgung mit Lebensmitteln schnell werden kann.

Durchschnittlich werden in Deutschland pro Tag ca. 60 ha Fläche verbraucht. Seit 1992 hat Deutschland 1,35 Mio. ha landwirtschaftliche Fläche eingebüßt. Wirtschaftliche Entwicklung ist hierzulande auf jeden Fall innerhalb bereits bebauten Flächen möglich. Zahlreiche Leerstände, ungenutzte Gebäude, Gewerbebrachen stehen hierfür zur Verfügung. 

Dass der Flächenverbrauch eingedämmt werden muss, erkannte die Bundesregierung bereits 2002 und setzte sich bis 2020 das Ziel diesen auf 30 ha zu begrenzen. Davon sind wir weit entfernt. Ganz im Gegenteil der Paragraph 13 b, der Gültigkeit bis Ende 2019 hatte, ermöglichte ein Bauen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und sorgte somit für einen Bauboom im beschleunigten Verfahren. Dieses Sonderrecht hat laut Umweltbundesamt vor allem den Bau von Einfamilienhäusern im ländlichen Raum befeuert und damit sein Ziel verfehlt. War er doch eingeführt worden, um bezahlbaren Wohnraum insbesondere in Ballungsgebieten zu ermöglichen. Dieser Paragraf soll nach dem Willen der CSU dauerhaft ins Baugesetzbuch einziehen.

Um dringend unversiegelten Boden engagierter zu schützen, bittet das Bundesbündnis Bodenschutz mit allen Unterzeichnern um eine Stellungnahme der Kanzlerin, ob sich die Bundesregierung dieser Angelegenheit annehmen wird und welche konkreten Maßnahmen zur Lösung des Problems ergriffen werden.